Die Waffenbehörde des Landratsamts Bautzen hat in ihrem Dezembernewsletter zwei wesentliche Punkte der letzten Wochen und Monate aufgegriffen: Schlüsselaufbewahrung von Waffenschränken sowie die Unvereinbarkeit von Alkoholkonsum und (erlaubnisfreier) Waffenführung. Vermutlich wird sich das LRA Görlitz dieser Auffassung anschließen.