Die Waffenrechts-Frage der Woche – Mitraten ist angesagt!
Einmal pro Woche seid ihr gefragt! Bei unserer wöchentlichen Mitmach-Aktion könnt ihr euer Wissen rund ums deutsche Waffenrecht unter Beweis stellen. Die Fragen sind aus dem aktuellen VDB-Kartenspiel „Wahnwitziges Waffenrechtswissen“. Stellt euch der Herausforderung, knobelt mit und findet heraus, ob ihr euch im Paragrafendschungel wirklich auskennt – oder ob euch der Gesetzgeber mit seinen manchmal herrlich absurden Regelungen aufs Glatteis führt.
Denn das deutsche Waffenrecht hat so manche Überraschung auf Lager: Was ist erlaubt, was verboten und was ist überhaupt eine Waffe? Dabei geht es längst nicht nur um Schusswaffen, sondern auch um Messer, allerlei andere Gegenstände und kuriose Fälle wie den Deko-Säbel, der waffenrechtlich mehr Fragen aufwerfen kann, als man zunächst vermuten würde.
Jede Woche eine neue Frage, jede Woche eine neue Herausforderung!
Ob Waffenrechtsexperte, interessierter Laie oder überzeugter Paragrafen-Kopfschüttler – hier kann jeder mitraten. Und manchmal ist die richtige Antwort so unglaublich, dass man sie glatt für einen schlechten Scherz halten könnte.
Also macht mit, gebt eure Antwort ab und zeigt, was ihr draufhabt! Mal sehen, wer den Durchblick behält und wer sich vom deutschen Waffenrecht überraschen lässt.
Ein Druckluftgewehr mit einer Mündungsenergie >7,5 J ohne F-im-Fünfeck ist eine erlaubnisfreie Waffen, wenn es in Westdeutschland vor welchem Stichtag in den Handel gebracht wurde?
Korrekt ist b). Druckluft-, Federdruck- und Kaltgaswaffen, die vor dem 1. Januar 1970 in den Handel gebracht wurden, sind nach Anlage 2 Abschnitt 2 Nr. 1.2 Waffe erlaubnisfrei. Für gleichartige Waffen der DDR gilt der 2. April 1991 als Stichtag.
